- Details
- Internatsordnung
Das ÖLSZ mit ihrer Privatschule ist eine Bildungsstätte für Leistungssportler. Die SchülerInnen und ihre Erziehungsberechtigten verpflichten sich den Charakter des ÖLSZ zu respektieren und alles zu tun, um die geforderten Richtlinien von Seiten des Sports, Schule und Internats einzuhalten.
Das Internat des Österreichischen Leistungssport-Zentrums (ÖLSZ) befindet sich im 1., 2. und 3.Stock des Bundessport- und Freizeitzentrums Südstadt. Der Aufenthalt in diesen Stockwerken ist nur den Internatsschülern gestattet. Externe Schüler und internatsfremde Personen dürfen sich dort nur mit Erlaubnis der ErzieherInnen aufhalten.
Der Genuss von Nikotin, Alkohol und Suchtmittel ist für alle SportlerInnen aller Alterstufen untersagt. Bei Verletzung dieser geforderten Vorschrift wie auch bei Diebstahl, anderen strafbaren Handlungen und der Missachtung des Verhaltenskodex (siehe Aufnahme/Formulare) ist mit dem Ausschluss aus dem ÖLSZ zu rechnen - auch während des Schuljahres.
In der Zeit des Unterrichts ist es nicht gestattet, sich im Internat oder den Räumlichkeiten (Hallen) des BSFZ aufzuhalten. Dieses beinhaltet auch das Verbot, den Speisesaal in den Pausen aufzusuchen, um sich erneut Verpflegung zu besorgen.
Das Frühstück ist entweder vor oder nach dem Vormittagstraining einzunehmen. Im Speisesaal ist auf Hygiene und Kleidung (kein Kapperl) zu achten. Alle SchülerInnen sind verpflichtet ihren Essensplatz wieder ordentlich zu verlassen.
Der vorhandene Ausweis ist als Berechtigung zur Essensausgabe dem Küchenpersonal ohne Aufforderung vorzuweisen.
Handyverbot besteht im Speisesaal, während des Unterrichts, der Lernstunde und der Nachtruhe (22.00 oder 22.30 Uhr – je nach Alter)
Für Wertgegenstände und Geldbeträge kann keine Haftung übernommen werden. Es besteht die Möglichkeit diese in einem versperrbaren Kästchen zu deponieren.
Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht bzw. verwendet werden.
Das Internat darf nur nach vorheriger Abmeldung bei den ErzieherInnen verlassen werden (Ausnahme: Schul- und Trainingszeiten). Es ist für interne Schüler nur an schulfreien Tagen und an Wochenenden möglich nach Hause zu fahren.
Bei Erkrankungen sind die Eltern dem ÖLSZ gegenüber zur Mitteilung verpflichtet.Ebenso wird um Verständigung bei jeder Änderung der Wohnadresse, sowie Veränderungen, die den Schüler betreffen, gebeten.
Für Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen, sind die SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte finanziell haftbar.
Die SchülerInnen haben den Anweisungen des gesamten Betreuerstabes (Trainer, Professoren, ErzieherInnen) sowie dem Personal des BSFZ Folge zu leisten. Für auftretende Probleme, Anregungen und Beschwerden stehen die jeweiligen Betreuer jederzeit zur Verfügung.