- Details
- ÖLSZ - Grundsätze
Allgemeines
- Die Anordnungen der Ausbildungsverantwortlichen - der Betreuer, Trainer, Lehrer – sind zu befolgen und die Schul-, Haus- und Internatsordnung sind einzuhalten.
- Bei volljährigen SchülerInnen besteht Informationsberechtigung an Erziehungsberechtigte und Trainer über Abwesenheiten und Leistungen in der Schule.
- Trainer und Ausbildungsleiter sind befugt nach Akkordierung mit den Erziehungsberechtigten Abmeldungsanträge an die Schule für Trainingslager und Wettkämpfe zu richten.
Aufnahme / Weiterverbleib / Ausschluss
- Ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Weiterverbleib im ÖLSZ Südstadt besteht nicht.
- Der Weiterverbleib ist jährlich im Juni online mittels "Jahresaufnahmevereinbarung" zu melden.
- Sollten nach Ablauf eines Schuljahres die für den Weiterverbleib geforderten Leistungen nicht erbracht worden sein, wird der Aufnahme-Status im darauf folgenden Schuljahr nicht verlängert.
- Die ordentliche Führung des Wettkampfprotokolls ist Grundvoraussetzung einer aktiven Zusammenarbeit mit dem ÖLSZ Südstadt. Es dient als Grundlage zur Kontrolle der Wettkampftätigkeit und zur Beurteilung der Leistungsentwicklung und ist jeweils drei Tage nach dem Wettkampf in die Ergebnis-App einzutragen.
- Athleten, die ihre Wettkampfberichte nicht eintragen, müssen bei der Weiterverbleibskonferenz mit einer negativen Beurteilung für eine weitere Zusammenarbeit rechnen.
- Bei wiederholter Nichtbefolgung und Disziplinlosigkeit bzw. bei Verstößen gegen das Alkohol-, Drogen- und Nikotinverbot (betrifft u.a. nikotinhältige und stimulierende Substanzen sowie Doping) und gegen die Regeln des koedukativ geführten Internats, bei Missachtung des Verhaltenskodex zum Umgang mit Gewalt, Mobbing und sexualisierten Übergriffen sowie bei Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen muss mit dem Ausschluss aus dem ÖLSZ-Südstadt - auch während des Schuljahres - gerechnet werden.
- Die Verwendung pornographischer Medien aller Art ist im ÖLSZ-Südstadt verboten und führen bei Missachtung zum Ausschluss.
Corporate Identity
- Es besteht die Verpflichtung zum Ankauf einer ÖLSZ-Sportbekleidung gegen einen geförderten Unkostenbeitrag von ca. € 40.- sowie zum Anbringen von Südstadt-Aufklebern auf dem Wettkampf-Dress und Trainingsanzügen während des Wettkampfs und bei offiziellen Veranstaltungen, solange Sponsorenverträge und Bekleidungsmöglichkeiten es zulassen.
Foto/ Filmaufnahmen
- Die während der gesamten ÖLSZ-Zugehörigkeit entstandenen Fotos und Filmaufnahmen der AthletInnen – sofern über die entsprechenden Rechte verfügt wird – werden dem ÖLSZ während und nach der Ausbildung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
EDV-Passus
- Es wird zugestimmt, dass pädagogischen Betreuern und Lehrern bei Verdacht auf pornografische, unethische oder kriminelle Inhalte die Durchsicht der Computerinhalte gewährt wird.
LSA-Untersuchungen
- An allen im Zusammenhang mit der sportlichen Entwicklung erforderlichen und vorgeschriebenen Untersuchungsmaßnahmen hat der/ die Sportler verpflichtend teilzunehmen. Die sportmedizinischen Untersuchungen sind bis Anfang Dezember, die sportmotorischen Untersuchungen jeweils im Herbst und im Frühjahr des laufenden Schuljahres im LSA zu absolvieren (siehe auch unter Athletenbetreuung).
ÖLSZ-Kosten
- Für die Inanspruchnahme der ÖLSZ-Leistungen ist ein geförderter Jahres-Kostenbeitrag (zahlbar in monatlichen Tarifen siehe Internat/Kosten) zu leisten. Abmeldungen sind nur mit Semesterende möglich!
- Halbinterne und interne Schüler haben zusätzlich zu den monatlichen Internatskosten einen Kopierkostenbeitrag von € 25,- pro Schuljahr zu entrichten.
- Die ÖLSZ-Kosten werden monatlich (10x im Jahr) per Abbucher eingezogen.