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ALLGEMEINES

  1. Die Anord­nungen der Aus­bil­dungs­ver­ant­wort­lichen (Betreuer:innen, Trai­ner:innen, Lehrer:innen) sind zu befol­gen; die Schul-, Haus- und Inter­nats­ord­nungen sind ein­zu­halten.
  2. Bei voll­jährigen Schüler:innen besteht Infor­ma­tions­be­rech­ti­gung an Erziehungs­be­rech­tigte und Trai­ner:innen über Abwesen­heiten und Lei­stungen in der Schule.
  3. Trainer:innen und Aus­bil­dungs­leiter:innen sind nach Akkor­die­rung mit den Erziehungs­be­rech­tigten befugt, für Trai­nings­lager und Wett­kämpfe Abmel­dungs­an­träge an die Schule zu richten.

Aufnahme, Weiter­ver­bleib, Aus­schluss

  1. Ein An­spruch auf Auf­nahme bzw. Weiter­ver­bleib im ÖLSZ Südstadt besteht nicht.
  2. Der Weiter­ver­bleib ist jähr­lich im Juni online mittels „Jahres­auf­nahme­ver­ein­barung“ zu melden.
  3. Sollten nach Ablauf eines Schul­jahres die für den Weiter­ver­bleib gefor­derten Lei­stungen nicht erbracht worden sein, wird der Aufnahme-Status im darauf folgenden Schul­jahr nicht ver­längert.
  4. Die ordent­liche Führung des Wett­kampf­proto­kolls ist Grund­voraus­setzung einer aktiven Zusam­men­arbeit mit dem ÖLSZ Südstadt. Das Proto­koll dient der Kon­trolle der Wett­kampf­tätig­keit sowie Beur­teilung der Lei­stungs­ent­wicklung und ist jeweils drei Tage nach dem Wett­kampf in die Ergeb­nis-App ein­zu­tragen.
  5. Athlet:innen, die ihre Wett­kampf­be­richte nicht ein­tragen, müssen bei der Weiter­ver­bleibs­kon­ferenz mit einer nega­tiven Beur­teilung für eine weitere Zusam­men­arbeit rechnen.
  6. Bei wieder­holter Nicht­be­fol­gung und Dis­zi­plin­losig­keit bzw. bei Ver­stößen gegen das Alkohol-, Drogen- und Niko­tin­verbot (betrifft auch nikotin­haltige und stimu­lie­rende Sub­stanzen sowie Doping) und gegen die Regeln des ko­edu­kativ geführ­ten Internats, bei Miss­achtung des Ver­haltens­kodex zum Umgang mit Gewalt, Mobbing und sexu­ali­sier­ten Über­griffen sowie bei Dieb­stahl oder anderen straf­baren Hand­lungen muss mit dem Aus­schluss aus dem ÖLSZ-Südstadt – auch während des Schul­jahres – ge­rech­net werden.
  7. Die Ver­wen­dung porno­gra­phischer Medien aller Art ist im ÖLSZ-Südstadt ver­boten und führt bei Miss­achtung zum Ausschluss.

Corporate Identity

ÖLSZ-Athlet:innen sind zum Ankauf einer ÖLSZ-Sport­be­klei­dung ver­pflich­tet (geför­derter Unkosten­bei­trag: rund € 50,–). Weiters müssen Südstadt-Auf­kleber auf Wett­kampf-Dressen und Trai­nings­an­zügen während des Wett­kampfs sowie bei offi­ziellen Ver­an­stal­tungen ange­bracht werden – sofern Spon­so­ren­ver­träge und Beklei­dungs­mög­lich­keiten dies zulassen.

Fotos, Filmaufnahmen

Die während der gesamten ÖLSZ-Zuge­hörig­keit ent­stan­de­nen Foto- und Film­auf­nahmen der Athlet:innen werden dem ÖLSZ während und nach der Aus­bil­dung unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung ge­stellt – sofern über die ent­spre­chen­den Rechte ver­fügt wird.

EDV-Passus

Es wird zuge­stimmt, dass päda­go­gischen Betreu­er:innen und Leh­rer:innen bei Ver­dacht auf porno­gra­fische, unethi­sche oder krimi­nelle Inhalte die Durch­sicht von Computer­in­halten gewährt wird.

LSA-Untersuchungen

Die Sport­ler:innen ver­pflich­ten sich, an allen im Zusam­men­hang mit der sport­lichen Ent­wicklung erforder­lichen und vor­ge­schrie­benen Unter­suchungs­maß­nahmen teil­zu­nehmen (siehe auch Athle­ten­be­treuung).  Einmal jährlich ist eine umfassende sportmedizinische und sportwissenschaftliche Grunduntersuchung  im LSA zu absolvieren, die Testkosten übernimmt das ÖLSZ. Bei unentschuldigtem Terminversäumnis ist die Untersuchung auf eigene Kosten nachzuholen. Zur Trainingsoptimierung relevante Testergebnisse dürfen an die Betreuer:innen weitergegeben werden.

           Für alle vereinbarten Termine gilt allgemein:

           Deadline zur Absage: 24 Stunden vorher, sonst wird die Leistung verrechnet.

ÖLSZ-Kosten

  • Für die Inan­spruch­nahme der ÖLSZ-Lei­stungen ist ein geför­derter Jahres­beitrag, zahlbar in monat­lichen Teilbeträgen (siehe Internat/Kosten) zu leisten, unabhängig vom Schulbetrieb. Abmel­dungen oder Statusänderungen sind nur per Semester­ende möglich.
  • Halb­interne und interne Schü­ler:innen haben zusätz­lich zu den monat­lichen Internats­kosten einen Kopier­kosten­beitrag von € 25,- pro Schul­jahr zu ent­richten.
  • Die ÖLSZ-Kosten richten sich nach dem von den Eltern in der Datenbank angemeldeten Status und werden monat­lich (zehn­mal im Jahr) ausnahmslos per Abbuchungs­auf­trag eingezogen.
Daniel Graßmück

Daniel Graßmück

Trainer