Skip to content

ALLGEMEINES

  1. Die Anord­nungen der Aus­bil­dungs­ver­ant­wort­lichen (Betreuer:innen, Trai­ner:innen, Lehrer:innen) sind zu befol­gen; die Schul-, Haus- und Inter­nats­ord­nungen sind ein­zu­halten.
  2. Bei voll­jährigen Schüler:innen besteht Infor­ma­tions­be­rech­ti­gung an Erziehungs­be­rech­tigte und Trai­ner:innen über Abwesen­heiten und Lei­stungen in der Schule.
  3. Trainer:innen und Aus­bil­dungs­leiter:innen sind nach Akkor­die­rung mit den Erziehungs­be­rech­tigten befugt, für Trai­nings­lager und Wett­kämpfe Abmel­dungs­an­träge an die Schule zu richten.

Aufnahme, Weiter­ver­bleib, Aus­schluss

  1. Ein An­spruch auf Auf­nahme bzw. Weiter­ver­bleib im ÖLSZ Südstadt besteht nicht.
  2. Der Weiter­ver­bleib ist jähr­lich im Juni online mittels „Jahres­auf­nahme­ver­ein­barung“ zu melden.
  3. Sollten nach Ablauf eines Schul­jahres die für den Weiter­ver­bleib gefor­derten Lei­stungen nicht erbracht worden sein, wird der Aufnahme-Status im darauf folgenden Schul­jahr nicht ver­längert.
  4. Die ordent­liche Führung des Wett­kampf­proto­kolls ist Grund­voraus­setzung einer aktiven Zusam­men­arbeit mit dem ÖLSZ Südstadt. Das Proto­koll dient der Kon­trolle der Wett­kampf­tätig­keit sowie Beur­teilung der Lei­stungs­ent­wicklung und ist jeweils drei Tage nach dem Wett­kampf in die Ergeb­nis-App ein­zu­tragen.
  5. Athlet:innen, die ihre Wett­kampf­be­richte nicht ein­tragen, müssen bei der Weiter­ver­bleibs­kon­ferenz mit einer nega­tiven Beur­teilung für eine weitere Zusam­men­arbeit rechnen.
  6. Bei wieder­holter Nicht­be­fol­gung und Dis­zi­plin­losig­keit bzw. bei Ver­stößen gegen das Alkohol-, Drogen- und Niko­tin­verbot (betrifft auch nikotin­haltige und stimu­lie­rende Sub­stanzen sowie Doping) und gegen die Regeln des ko­edu­kativ geführ­ten Internats, bei Miss­achtung des Ver­haltens­kodex zum Umgang mit Gewalt, Mobbing und sexu­ali­sier­ten Über­griffen sowie bei Dieb­stahl oder anderen straf­baren Hand­lungen muss mit dem Aus­schluss aus dem ÖLSZ-Südstadt – auch während des Schul­jahres – ge­rech­net werden.
  7. Die Ver­wen­dung porno­gra­phischer Medien aller Art ist im ÖLSZ-Südstadt ver­boten und führt bei Miss­achtung zum Ausschluss.

Corporate Identity

ÖLSZ-Athlet:innen sind zum Ankauf einer ÖLSZ-Sport­be­klei­dung ver­pflich­tet (geför­derter Unkosten­bei­trag: rund € 40,–). Weiters müssen Südstadt-Auf­kleber auf Wett­kampf-Dressen und Trai­nings­an­zügen während des Wett­kampfs sowie bei offi­ziellen Ver­an­stal­tungen ange­bracht werden – sofern Spon­so­ren­ver­träge und Beklei­dungs­mög­lich­keiten dies zulassen.

Fotos, Filmaufnahmen

Die während der gesamten ÖLSZ-Zuge­hörig­keit ent­stan­de­nen Foto- und Film­auf­nahmen der Athlet:innen werden dem ÖLSZ während und nach der Aus­bil­dung unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung ge­stellt – sofern über die ent­spre­chen­den Rechte ver­fügt wird.

EDV-Passus

Es wird zuge­stimmt, dass päda­go­gischen Betreu­er:innen und Leh­rer:innen bei Ver­dacht auf porno­gra­fische, unethi­sche oder krimi­nelle Inhalte die Durch­sicht von Computer­in­halten gewährt wird.

LSA-Untersuchungen

Die Sport­ler:innen ver­pflich­ten sich, an allen im Zusam­men­hang mit der sport­lichen Ent­wicklung erforder­lichen und vor­ge­schrie­benen Unter­suchungs­maß­nahmen teil­zu­nehmen. Die sport­medi­zini­schen Check-Ups sind jeweils bis Anfang Dezember, die sport­moto­ri­schen Unter­su­chungen im Herbst und im Früh­jahr des lau­fen­den Schul­jahres im LSA zu absol­vieren (siehe auch Athle­ten­be­treuung).

ÖLSZ-Kosten

  • Für die Inan­spruch­nahme der ÖLSZ-Lei­stungen ist ein geför­derter Jahres­beitrag, zahlbar in monat­lichen Tarifen (siehe Internat/Kosten) zu leisten. Abmel­dungen sind nur per Semester­ende möglich.
  • Halb­interne und interne Schü­ler:innen haben zusätz­lich zu den monat­lichen Internats­kosten einen Kopier­kosten­beitrag von € 25,- pro Schul­jahr zu ent­richten.
  • Die ÖLSZ-Kosten werden monat­lich (zehn­mal im Jahr) per Abbuchungs­auf­trag eingezogen.
Daniel Graßmück

Daniel Graßmück

Trainer